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Gleichberechtigung

Der ewige Kampf um die Gleichberechtigung
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) kann auf Erfolge verweisen

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (AsF) ist eine von neun Arbeitsgemeinschaften in der SPD. Auf Bundesebene wurde sie 1972 gegründet, auf Länderebene existierten schon seit einigen Jahren SPD-Frauengruppen. Alle weiblichen Mitglieder der SPD sind automatisch Mitglied der AsF.

Die Lorscher ASF-Frauen beteiligen sich aktiv an der Vorstandsarbeit der SPD und sind auch in der Stadtverordneten-Fraktion vertreten. Außerdem arbeiten sie im SPD-Kulturkreis und sie sind führend im Vorstand der Lorscher Arbeiterwohlfahrt. Bei der ASF-Bergstrasse sind die Lorscher SPD-Frauen zahlreich im Vorstand vertreten.

Ziel: Gleichstellung

Die AsF ist das Spiegelbild der weiblichen Bevölkerung in Deutschland. Es sind junge und alte Frauen, Berufstätige und Familienfrauen, Arbeiterinnen und Akademikerinnen, Schülerinnen und Studentinnen usw. in der AsF vertreten. Aus den unterschiedlichen Lebenserfahrungen ergeben sich auch sehr unterschiedliche Auffassungen. Aber in einem Ziel sind sie sich alle einig: Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen.


Bei Lorscher Weihnachtsmärkten verdienten die SPD-Frauen Geld für das Frauenhaus, hier der Stand 1988.

Somit ist die ASF eine Gruppierung, in der frauenpolitische Zielvorstellungen, Positionen und Programme der SPD vorgedacht und vorformuliert werden. Das heißt, dass die AsF der Gesamtpartei oft ein Stück voraus ist und ihre Ideen erst zeitversetzt "offizielle" SPD-Politik werden.

Kleine Schritte nach vorne

Wie lange es dauern kann, bis ein Beschluss in der aktiven Politik endlich umgesetzt wird, zeigt das Frauenwahlrecht. Schon 1891 wurden auf dem Erfurter Parteitag das Frauenwahlrecht und die rechtliche Gleichstellung der Frau gefordert. Aber erst am 12. November 1918 erhielten die Frauen auf Initiative der SPD das aktive und passive Wahlrecht, so dass sie dann am 19. Januar 1919 das erste Mal bei der Wahl zur Nationalversammlung wählen und gewählt werden konnten. Damals betrug der Frauenanteil im Parlament 8,7 Prozent, bei der SPD lag der Frauenanteil bei 11,5 Prozent.

Der Beginn der nationalsozialistischen Diktatur 1933 war das vorläufige Ende jeder emanzipatorischen Bewegung in Deutschland. Erst 1947 wurde wieder der Weltfrauentag gefeiert.

Gleichberechtigung im Grundgesetz

Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat sich Elisabeth Selbert mit allen Kräften dafür eingesetzt, dass der Gleichberechtigungsparagraph "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz aufgenommen wurde.


Scheckübergabe für das Frauenhaus Bergstraße: (v.l.n.r.) Heidrun Kübler, Ruth Nauheimer, Tanja Krämer-Ahlers, Brigitte Sander, Angela Velten

Die Änderung des Ehe- und Familienrechts im Jahre 1958 brachte aber noch keine wirkliche Gleichbe-rechtigung von Mann und Frau, denn das Gesetz schrieb immer noch die patriarchalische Auffassung von Ehe und Familie vor. Das heißt, eine Frau konnte nur mit Zustimmung ihres Ehemannes eine Berufstätigkeit aufnehmen! Dieses Gesetz wurde erst 1977 insoweit geändert, dass beide Ehepartner für Haus-haltsführung und Erwerbstätigkeit verantwortlich sind.

Viele Dinge, die junge Frauen heute als selbstverständlich ansehen, mussten von den Frauen schwer erkämpft werden, so z.B. der Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Betreuung eines kranken Kindes unter 12 Jahren.

Das Scheidungsrecht wurde geändert, so dass nicht mehr das Schuldprinzip gilt, sondern das Zerrüttungsprinzip. Der Versorgungsausgleich wurde eingeführt. Dadurch sind geschiedene Frauen finanziell besser abgesichert.

Der § 218 wurde durch das Schwangeren- und Familiengesetz geändert, so dass heute das Prinzip "Hilfe statt Strafe" im Vordergrund steht. Die Straffreiheit für den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Beratung wurde erreicht. Aber auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren ist in diesem Gesetz verankert. Das Gewaltschutz-gesetz trat 2004 in Kraft.

Die flächendeckende Einrichtung von Frauenbüros, das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, Teilzeit-projekte, Initiativen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben von Frauen nach der Familienphase sind vor allem in Hessen ein Erfolg der AsF.

Gleichberechtigung in der SPD

In den Sechziger Jahren stieg das politische Interesse der Frauen und die Zahl der weiblichen Mitglieder bei der SPD nahm zu. Im Kreis Bergstraße wurde die AsF am 12. Februar 1966 gegründet. Ziel der AsF ist es, Frauen zu unterstützen, ihre Stellung in Gesellschaft und Partei zu erkennen, ihre Interessen zu artikulieren und durchzusetzen. Als Arbeitsgemeinschaft innerhalb der SPD wollen wir die Ziele der Partei bei den Frauen bekannt machen und umgekehrt die Interessen von Frauen in die Politik einfließen lassen.

Im Kreis Bergstraße wurde 1986 ein "Ausschuss für Frauenfragen" eingerichtet (leider von der derzeitigen Koalition aus CDU/FDP/Freie Wähler wieder abgeschafft). 1987 wurden eine Frauenbeauftragte eingestellt und ein Frauenbüro eingerichtet. Ab 1985 forderte die AsF im Kreis Bergstraße mit Nachdruck ein Frauenhaus und vertrat das Anliegen vehement in der Öffentlichkeit. 1988 konnten parteiübergreifend die Frauen des Kreises ein Frauenhaus eröffnen.

Ein Erfolg der Frauen in der SPD war auch die Einführung einer Quote für alle Wahlen innerhalb der Parteigremien. Seit 1988 gilt für Funktionen und Mandate die "Quote", d.h. die Berücksichtigung eines jeden Geschlechts von 40 Prozent. Somit wird die weibliche Beteiligung an der praktischen Politik abgesichert. Zurzeit ist die Hälfte aller SPD-geführten Bundesministerien von Frauen besetzt.

Aber auch heute geht es immer noch um die chancengleiche Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Macht zwischen den Geschlechtern, allerdings auf höherem Niveau. Elfriede Eilers, die erste ASF-Bundesvorsitzende, trat einst an mit dem Anspruch:

"Die AsF hat die Aufgabe, sich selbst überflüssig zu machen." Da gibt es noch einiges zu tun. Wir sind auf einem guten Weg.

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